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BfS erfasst Vorkommnisse bei Strahlenanwendungen

Jahresbericht 2020 ist erschienen

Screenshot aus der Infografik BeVoMed Infografik BeVoMedBevomed erfasst unbeabsichtigte Vorkommnisse in der Medizin

Um das hohe Niveau des Strahlenschutzes bei Strahlenanwendungen in der Medizin zu gewährleisten und kontinuierlich zu verbessern, werden in Europa unbeabsichtigte oder unfallbedingte Vorkommnisse in der Medizin erfasst und ausgewertet. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat dafür 2019 ein webbasiertes System eingerichtet. Jetzt ist der Jahresbericht 2020 erschienen und online einsehbar.

Insgesamt sind medizinische Strahlenanwendungen in Deutschland sehr sicher. Dennoch kann es in Diagnostik und Therapie – sehr selten – zu Fehlern kommen, wodurch eine Person unbeabsichtigt vermehrt ionisierender Strahlung ausgesetzt wird. Dazu gehört auch Röntgenstrahlung.

Bestimmte Ereignisse sind meldepflichtig

Werden bei derartigen Vorkommnissen bestimmte Meldekriterien erfüllt, etwa wenn Hautschäden auftreten, es zu einer Dosisüberschreitung kommt oder Patienten verwechselt werden, dann handelt es sich im Sinne des Strahlenschutzrechts um ein bedeutsames Vorkommnis in der Medizin und ist meldepflichtig.

Solche Vorkommnisse werden von den Strahlenschutzverantwortlichen von Krankenhäusern, Praxen oder medizinischen Versorgungszentren an die zuständige Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes gemeldet. Diese Behörden bewerten die gemeldeten Vorkommnisse, ordnen gegebenenfalls Maßnahmen an und geben die bewerteten Meldungen elektronisch und pseudonymisiert an das BfS weiter.

Das BfS arbeitet die Meldungen wissenschaftlich mit dem Ziel auf, vergleichbare Vorkommnisse zukünftig in anderen Einrichtungen möglichst zu vermeiden. Die Ergebnisse und daraus abgeleitete Empfehlungen für den Strahlenschutz werden regelmäßig in einem Jahresbericht veröffentlicht.

Aus Fehlern lernen

Zur bundeseinheitlichen Erfassung und Auswertung von bedeutsamen Vorkommnissen hat das BfS ein webbasiertes IT-System "BeVoMed" (Bedeutsame Vorkommnisse in der Medizin) eingerichtet. Zuständige Behörden können dafür einen Zugang beim BfS beantragen. Antworten auf häufige Fragen, etwa zur Anwendung der Meldekriterien in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), finden sich auf der BfS Homepage in einer FAQ-Liste.

Das Bundesamt für Strahlenschutz appelliert in diesem Zusammenhang an die Strahlenschutzverantwortlichen aus dem ambulanten wie dem stationären Sektor, eine entsprechende Fehlerkultur in ihren Einrichtungen zu fördern und bedeutsame Vorkommnisse stets unverzüglich an die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde zu melden.

Das erfordert die Mitwirkung aller, die an der Anwendung von Strahlung zu medizinischen Zwecken am Menschen beteiligt sind, angefangen von technischen Assistent*innen über Mediziner*innen bis hin zu Medizinphysiker*innen. Nur so kann ein gemeinsamer Lernprozess über alle Hierarchieebenen hinweg in Gang kommen und im Sinne des Patientenschutzes zu Verbesserungen von medizinischen Strahlenanwendungen führen.

Informationen zum Meldeprozess

Informationen für Strahlenschutzverantwortliche und andere im Gesundheitswesen Tätige zum BeVoMed-Meldesystem, zur Registrierung und zum Meldeprozess finden Sie unter: "BeVoMed: Elektronische Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses durch die zuständige Behörde an die zentrale Stelle im BfS".

Informationen darüber, wie das System die medizinische Versorgung und die Patientensicherheit verbessern kann, können Sie auch in dieser Infografik nachlesen.

Stand: 26.11.2021

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