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Entfernung von Tattoos
- Die Entfernung eines Tattoos ist schwierig und mit Risiken verbunden.
- Für die Tattooentfernung werden gepulste Laser der höchsten Laserklasse 4 eingesetzt.
- Anwender*innen von Lasern am Menschen benötigen solide Fach- und Sachkenntnisse, um mögliche Risiken erkennen und vermeiden zu können. Seit dem 31.12.2020 steht die Tattooentfernung, unter Arztvorbehalt, das heißt, dass nur approbierte Ärzt*innen mit der entsprechenden Fort- oder Weiterbildung Tattoos entfernen dürfen.
- Wenn die Behandlung nicht sachgerecht durchgeführt wird, kann es zu unerwünschten Nebenwirkungen kommen, wie Verbrennungen, Pigmentveränderungen, Entzündungen oder Narbenbildung.
Laser werden im professionellen Bereich bei der Entfernung von Tätowierungen verwendet
Quelle: damiangretka iStock/Getty Images Plus
Die Beliebtheit von Tätowierungen hat in den letzten Jahrzehnten stetig zugenommen. Damit steigt auch die Zahl derer, die aus unterschiedlichen Gründen die Tätowierung wieder entfernen lassen möchten. Dies ist jedoch leichter gesagt als getan und nicht ohne Risiken. Seit dem 31.12.2020 steht die Tatooentfernung unter Arztvorbehalt, das heißt, dass nur approbierte Ärzt*innen mit der entsprechenden Fort- oder Weiterbildung Tattoos entfernen dürfen. Dies ergibt sich aus der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV).
So funktioniert die Tattooentfernung
Die Energie der optischen Strahlung des Lasergerätes wird – möglichst ausschließlich - von den Farbpigmenten des Tattoos oder auch des Permanent-Make-ups aufgenommen. Dafür muss die Wellenlänge der Laserstrahlung zum aufnehmenden Farbstoff passen. Mit extrem kurzen Laserpulsen gelangt so viel Energie in die Farbstoffpartikel, dass diese in kleine Teile "zerschossen" werden. Die entstehenden Bruchstücke sollen vom Körper abtransportiert oder abgebaut werden.
Die Farbpigmente der Tätowiermittel sind komplex zusammengesetzt. Bei der Zerstörung mancher Pigmente können toxische und krebserregende Verbindungen wie Blausäure oder Benzol entstehen. Welche chemischen Stoffe bei ihrer Zersetzung oder Zerstörung entstehen bzw. freigesetzt werden und wie sie sich im Körper verhalten, ist im Detail weitgehend unbekannt. Auch zu möglichen Langzeitwirkungen liegen keine systematischen Untersuchungen vor.
Dauer der TattooentfernungEinklappen / Ausklappen
Die Entfernung einer Tätowierung kann unterschiedlich lange dauern. Vor allem bei komplexen, mehrfarbigen Tattoos müssen sich Kundinnen und Kunden auf eine Reihe von Behandlungen einstellen. 5-10 Sitzungen sind nicht selten, manchmal sind mehr als 20 Sitzungen notwendig. Manche Tattoos lassen sich überhaupt nicht vollständig entfernen. Die Entfernung eines Tattoos kann teurer (und schmerzhafter) sein als das Stechen eines Tattoos.
Verwendete optische StrahlenquellenEinklappen / Ausklappen
Für die Tattooentfernung werden gepulste Laser der höchsten Laserklasse 4 eingesetzt, wie
- Nd:YAG-Laser (Neodym-dotierte Yttrium-Aluminium-Granat-Laser),
- Rubinlaser oder
- Alexandrit-Laser.
Die Pulsdauer beträgt wenige Nanosekunden (1 ns = 0,000.000.001 s) oder sogar nur Picosekunden (1 ps = 0,000.000.000.001 s). Die Auswahl des Lasers hängt vom zu entfernenden Farbstoff sowie von der Art des Tattoos ab. Zudem muss berücksichtigt werden, wie tief die Farbstoffe im individuellen Fall in die Haut eingebracht wurden.
IPL-Systeme ("Blitzlampen"), also inkohärente Strahlungsquellen, sind wegen der zu langen Pulsdauern und der breitbandigen, d.h. unspezifischen Strahlung zur Tattoo-Entfernung nicht geeignet.
Risiken bei der Entfernung von Tattoos
Für diese Behandlung wird optische Strahlung mit Bestrahlungsstärken bzw. Energiedichten eingesetzt, bei denen Risiken für die Augen und die Haut bestehen. Bei Lasern der Klasse 4 können Schäden nicht nur durch den direkten Strahl, sondern sogar durch reflektierte Strahlung gesetzt werden. Wenn die Behandlung nicht sachgerecht durchgeführt wird, wenn also z.B. die Auswahl des Lasers und/oder die gewählten Einstellungen nicht den individuellen Erfordernissen entsprechen, kann es zu unerwünschten Nebenwirkungen kommen wie etwa
- Verbrennungen,
- vorübergehenden oder bleibenden Pigmentveränderungen (Über- oder Unterpigmentierung)
- Entzündungen sowie
- Narbenbildung.
Auch das Verhalten der Kund*innen kann zu unerwünschten Nebenwirkungen beitragen, beispielsweise wenn Vorsichtsmaßnahmen oder Pflegehinweise nicht beachtet oder Substanzen eingenommen oder aufgetragen werden, die die Lichtempfindlichkeit erhöhen.
Vorsicht bei pigmentierten Hautveränderungen
Gerade innerhalb dunkler Tätowierungen lassen sich pigmentierte Hautveränderungen schlecht erkennen und schwer einordnen. Es besteht das Risiko, dass ein gefährlicher Hautkrebs nicht oder zu spät erkannt wird. Insbesondere beim schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) ist eine möglichst frühzeitige Diagnose für den Therapieerfolg entscheidend. Daher gilt wie bei der Epilation auch bei der Tattooentfernung: Pigmentierte Hautveränderungen wie Muttermale oder Leberflecken dürfen nicht durch die Laserstrahlung oberflächlich verändert oder abgetragen werden.
Eine vorherige diagnostische Abklärung durch einen Dermatologen/ eine Dermatologin wird dringend empfohlen.
Schutz der Augen ist notwendig
Auch die Iris im menschlichen Auge enthält den Farbstoff Melanin und kann die Strahlung absorbieren. Trifft die Strahlung ins Auge, sind bleibende Schäden möglich. Im Fall von Lasern der Klasse 4 gilt dies nicht nur für den direkten, sondern auch für den reflektierten Strahl. Zudem erreichen die eingesetzten Wellenlängen des sichtbaren Lichts und des nahen Infrarot die Netzhaut. Daher müssen die Augen bei der Behandlung unbedingt ausreichend geschützt werden.
Seit dem 31.12.2020 ist die Tattooentfernung, unter Arztvorbehalt gestellt. Dies ergibt sich aus der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV). Das heißt, dass nur approbierte Ärzt*innen mit der entsprechenden Fort- oder Weiterbildung Tattoos entfernen dürfen. So sind Verbraucher*innen besser vor unerwünschten Effekten geschützt.
Stand: 14.03.2024