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Leitfaden schafft Grundlage für Sicherung der Trinkwasserqualität
- Der im Februar 2017 erschienene "Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von radioaktiven Stoffen im Trinkwasser bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung" legt die Grundlagen für eine umfassende Überprüfung der Wasserqualität im Hinblick auf radioaktivitätsbezogene Parameter.
- Laut Trinkwasserverordnung sind Wasserversorgungsunternehmen grundsätzlich verpflichtet, Untersuchungen zur Konzentration von Radionukliden im Trinkwasser vorzunehmen. Der Leitfaden bietet dafür einheitliche Grundlagen.
- Basis ist eine europäische Richtlinie, die 2013 in Kraft trat und 2015 in der deutschen Trinkwasserverordnung aufgenommen wurde. 2009 schuf das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) mit einer umfangreichen systematischen Untersuchung eine fachliche Grundlage für die Festlegung von Anforderungen an die Überwachung der natürlichen Radioaktivität im Trinkwasser im Rahmen des Trinkwasserrechts.
Wasserspeicher im Wasserwerk
Quelle: © Joachim Donath
Der Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von radioaktiven Stoffen im Trinkwasser schafft die Grundlage für die langfristige Qualitätssicherung des Trinkwassers. Er vereinheitlicht sowohl die Untersuchungen als auch die Umsetzung durch die Aufsichtsbehörden. Er entstand unter der Federführung des BfS und ersetzt eine frühere Fassung aus dem Jahr 2012.
Laut Trinkwasserverordnung sind Wasserversorgungsunternehmen grundsätzlich verpflichtet, Untersuchungen der Konzentration von Radionukliden im Trinkwasser vorzunehmen. Der Leitfaden leistet einen Beitrag zum einheitlichen Verständnis der rechtlichen Vorgaben.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Umweltbundesamt (UBA), die zuständigen Landesbehörden sowie der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) empfehlen die Anwendung des Trinkwasser-Leitfadens. Der Leitfaden entspricht dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Damit soll die langfristige hohe Qualität des Trinkwassers in Deutschland weiterhin gesichert werden.
Entstehung des Leitfadens: Erste BfS-Studie zwischen 2003 und 2008, europäische Richtlinien und Verordnungen
Im Auftrag des Bundesumweltministeriums hat das BfS von 2003 bis 2008 ein umfangreiches Forschungsprogramm durchgeführt, um den Gehalt an natürlichen Radionukliden im Trinkwasser zu ermitteln und die daraus resultierende Strahlenbelastung zu ermitteln. Das BfS hat die Studie "Strahlenexposition durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland" 2009 veröffentlicht.
Die Studie erfasste große Teile des Bundesgebiets, Experten untersuchten 582 Trinkwasserproben. In Ballungsgebieten stammten diese vorwiegend aus größeren Wasserversorgungsanlagen, die teilweise mehrere Millionen Menschen mit Trinkwasser versorgen. Zusätzlich wurden gezielt Proben von Wasserversorgungsanlagen in Gebieten mit erhöhter natürlicher Radioaktivität der Bundesländer Bayern, Sachsen, Baden-Württemberg, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt untersucht. Aufgrund dieser Herangehensweise sind die gewonnenen Daten repräsentativ im Sinne der Aufgabenstellung.
Ergebnis: Strahlenbelastung des Menschen durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser gering
Die Studie ergab, dass die Belastung durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser in Deutschland insgesamt als gering eingestuft werden kann. Erwachsene sind demnach aufgrund von Radionukliden im Trinkwasser durchschnittlich einer Strahlung von etwa 0,009 Millisievert pro Jahr ausgesetzt. Bei Säuglingen liegt dieser Wert im Schnitt etwa bei 0,05 Millisievert. Zum Vergleich: Die natürliche Strahlenbelastung, der die Bevölkerung insgesamt im Schnitt pro Jahr ausgesetzt ist beträgt etwa 2,1 Millisievert. Allerdings kann das Trinkwasser je nach Beschaffenheit des Untergrunds einen erhöhten Gehalt an natürlichen Radionukliden aufweisen.
Eine vom BfS geleitete fachübergreifende Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Ministerien, Landesmessstellen, analytischen Laboratorien und Trinkwasserverbänden erarbeitete daraufhin zwischen 2009 und 2012 einen Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von Radioaktivität im Trinkwasser, der die bestehenden Anforderungen auf empfehlender Basis konkretisiert.
Mit der Richtlinie 2013/51/EURATOM legte der Rat der Europäischen Union 2013 Anforderungen an den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hinsichtlich radioaktiver Stoffe im Trinkwasser fest und verpflichtete die EU-Mitgliedsstaaten, die Richtlinie bis zum 28. November 2015 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland erfolgte die Umsetzung mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 18. November 2015.
Anforderungen an die praktische Umsetzung
Der Leitfaden benennt, welche Anforderungen die jeweiligen Untersuchungsstellen bei den Probennahmen erfüllen müssen – zum Beispiel welche Untersuchungsverfahren anzuwenden sind oder wie häufig Proben genommen werden sollen. Für bestimmte Radionuklide gibt die Verordnung zudem Referenzaktivitätskonzentrationen an, mit denen die Messergebnisse in Bezug gesetzt werden können.
Diese Instrumente sind die Grundlage, um in Einzelfällen Maßnahmen zur Reduzierung von Radionuklidkonzentrationen im Trinkwasser anordnen zu können und damit zum Schutz der menschlichen Gesundheit die Qualität des Trinkwassers sicher zu stellen.
Die im Leitfaden erläuterten Untersuchungen und Bewertungen von radioaktivitätsbezogenen Parametern im Trinkwasser bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung dürfen nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Eine Zulassung als Untersuchungsstelle durch die zuständige Landesbehörde erhalten Labore, die hierfür nach den Regelungen der geltenden Trinkwasserverordnung akkreditiert sind. Dabei ist es auch möglich, dass sich Labore nur für die Untersuchung einzelner Parameter akkreditieren lassen.
Als qualitätssichernde Maßnahme haben akkreditierte Labore regelmäßig an Vergleichsanalysen teilzunehmen. Diese werden für die Bestimmung von natürlichen Radionukliden im Trinkwasser u. a. vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) regelmäßig angeboten. Damit soll die langfristige hohe Qualität des Trinkwassers in Deutschland weiterhin gesichert werden.
Stand: 29.01.2025