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Nuklearspezifische Gefahrenabwehr (NGA)

  • Für die Gefahrenabwehr, inklusive der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr, sind in Deutschland die Bundesländer zuständig.
  • Fordern die zuständigen Behörden in Situationen der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr Unterstützung durch das Bundesamt für Strahlenschutz an, kann das BfS Personal, physikalisches, chemisches und medizinisches Fachwissen sowie den Einsatz von Messtechnik zur Gefahrenabwehr beisteuern.
  • Die Vorbereitungen des BfS für den Fall, dass die nuklearspezifische Gefahrenabwehr eingesetzt wird, sind mit den zuständigen Sicherheitsbehörden abgestimmt und werden regelmäßig angepasst.

Mit Hilfe der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr (NGA) werden Situationen bewältigt, in denen radioaktive Stoffe unbefugt gehandelt oder missbräuchlich verwendet wurden. Hierzu gehören auch Fälle bei denen radioaktive Stoffe verloren oder gefunden werden. Grundsätzlich arbeiten Polizei- und Strahlenschutzbehörden in der NGA zusammen, wenn Rechtsgüter (wie das Leben, die Gesundheit oder die Umwelt) in Gefahr geraten.

Statement Generaldirektor R. Grossi, IAEA, Wien, Februar 2020

"Nuclear and radioactive material will always attract malevolent interest from terrorists and other criminals. We can never relax our guard. Even countries with little or no nuclear or other radioactive material on their territory must remain vigilant."

(Nukleares und radioaktives Material wird bei Terroristen und anderen Kriminellen immer auf böswilliges Interesse stoßen. Wir können in unserer Wachsamkeit niemals nachlassen. Auch Länder mit wenig oder keinem nuklearen oder anderen radioaktiven Material auf ihrem Territorium müssen wachsam bleiben.)

Im Rahmen nationaler und internationaler Verpflichtungen trifft die Bundesrepublik Deutschland Vorsorgemaßnahmen im Bereich der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr. Diese beinhalten die Vorbereitung deutscher Behörden, einschließlich des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), auf Fälle der tatsächlichen oder vermuteten missbräuchlichen Verwendung radioaktiver Stoffe.

Ein solches Ereignis könnte schwerwiegende gesundheitliche, psychologische, aber auch ökonomische Folgen nach sich ziehen. Die Vorsorgemaßnahmen zielen darauf ab, ein solches Ereignis zu verhindern bzw. dessen Auswirkung zu minimieren.

BfS unterstützt die zuständigen Behörden

Für die Gefahrenabwehr, inklusive der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr, sind in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer zuständig.

Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt seine Fachkompetenz im Strahlenschutz im Rahmen der Amtshilfe zur Verfügung, zum Beispiel für die Behörden

  • der Gefahrenabwehr (Polizei, Landes-Umweltbehörden) und
  • des Katastrophenschutzes (Feuerwehr, Rettungsdienste, Notfallmedizin).

Fordern die zuständigen Behörden in Situationen der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr Unterstützung durch das Bundesamt für Strahlenschutz an, kann das BfS Personal, physikalisches, chemisches und medizinisches Fachwissen sowie den Einsatz von Messtechnik zur Gefahrenabwehr beisteuern. Im BfS bereitet das Fachgebiet "Nuklearspezifische Gefahrenabwehr" (NGA) solche Hilfeleistungen und Einsätze vor und koordiniert sie.

Messroboter ManipulatorFerngesteuertes Kettenfahrzeug mit Reinstgermanium-Detektor zur Identfikation von radioaktiven Stoffen ("Manipulator", Übungssituation)

Vorsorge für den NGA-Fall

Die Vorbereitungen des BfS für den Fall, dass die nuklearspezifische Gefahrenabwehr eingesetzt wird, sind mit den zuständigen Sicherheitsbehörden abgestimmt und werden regelmäßig angepasst. Sie entsprechen dem internationalen Stand von Wissenschaft und Technik, wie z.B. dem Regelwerk der Internationalen Atomenergie-Organisation (International Atomic Energy Agency, IAEA) zur Nuklearen Sicherung.

Zusammen mit anderen internationalen Behörden, die im Bereich der NGA tätig sind, ist das BfS daran beteiligt, derartige Regelwerke zu erarbeiten und weiterzuentwickeln.

BfS unterstützt das Bundeskriminalamt bei Staatsbesuchen

Seit 2007 unterstützt das BfS das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Sicherung von Großereignissen und bei Staatsbesuchen. Dabei werden die Aufenthaltsorte der Schutzperson auf radiologische Gefahren hin untersucht. Weiterhin werden Portalmonitorsysteme zur Zugangskontrolle betrieben sowie Lebensmittelproben auf radioaktive Kontamination überprüft.

Üben für den Ernstfall

Einsatzkräfte der Polizei mit Messgeräten Offene SucheEine Polizeikette mit Messgeräten für die Suche nach Gammastrahlung einer radioaktiven Quelle (Übungssituation)

Eine gute und effiziente Zusammenarbeit zwischen Polizeikräften und den Fachleuten des Strahlenschutzes ist für die Bewältigung von Fällen der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr von großer Bedeutung. Aus diesem Grund führt das BfS zusammen mit anderen Behörden, die im Bereich der NGA zuständig oder tätig sind, regelmäßige Übungen durch.

Zusätzlich informiert das BfS die zuständigen deutschen Behörden in regelmäßigen Veranstaltungen zum Thema "Nuklearspezifische Gefahrenabwehr". Die Übungen und Informationsveranstaltungen dienen dem Ziel, einen schnellen und fachgerechten Einsatz bei einem NGA-Einsatzfall sicherzustellen.

Beispiele

Einige Beispiele aus der Arbeit der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr des BfS sind im Folgenden zusammengestellt.

Mit radioaktivem Jod gezinkte SpielkartenEinklappen / Ausklappen

Seit 2014 unterstützt das BfS die Landeskriminalämter Brandenburg und Berlin bei Ermittlungen im Zusammenhang mit der Manipulation illegaler Glücksspiele: 2014 und 2016 waren in einer brandenburgischen Müllverbrennungsanlage Teile von Spielkarten aufgetaucht, die mit radioaktivem Jod (I-125) gezinkt waren. Das BfS beteiligte sich an ihrer Sicherstellung und analysierte den Aufbau und die Zusammensetzung der radioaktiven Bestandteile der Spielkarten. Die bei diesen Fällen gefundene Betrugsmethode wurde auch in zahlreichen anderen Ländern gefunden. BfS tauscht sich hierzu auch weiterhin mit nationalen und internationalen Partnern aus.

Weitere Informationen finden Sie im BfS-Jahresbericht 2018/19 auf Seite 62.

Der Fall LitvinenkoEinklappen / Ausklappen

2006 wurde der Exilrusse und britische Staatbürger Alexander Litvinenko in London mit hochgiftigem Polonium (Po-210) vergiftet. Die Spur führte auch nach Hamburg. Da ein Verdächtiger über Hamburg nach London angereist war, war zu klären ob an dessen Aufenthaltsorten Polonium nachgewiesen werden konnte.

Als Teil der Zentralen Unterstützungsgruppe des Bundes (ZUB) untersuchte das BfS mehrere Wohnungen sowie weitere Orte auf Rückstände von Polonium, um den Strahlenschutz von Bevölkerung und Einsatzkräften sicherzustellen und die Ermittlung von Verdächtigen zu unterstützen. Darüber hinaus koordinierte das BfS die Untersuchung von Personen daraufhin, ob sie Polonium in den Körper aufgenommen hatten.

Weitere Informationen finden Sie im BfS-Jahresbericht 2006 auf Seite 57 und im BfS-Jahresbericht 2007 auf S. 38 – 40.

Unterstützung des Bundeskriminalamts (BKA) bei StaatsbesuchenEinklappen / Ausklappen

Bei Großereignissen und Staatsbesuchen unterstützt das BfS das BKA mit Personal und Messtechnik am Veranstaltungsort sowie mit der Untersuchung von Lebensmittelproben mit Schnelltest vor Ort und in den Laboren des BfS.

Beispiele hierfür sind

  • der G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm (Mecklenburg-Vorpommern),
  • der G7-Gipfel 2015 auf Schloss Elmau (Bayern),
  • der G20-Gipfel 2017 in Hamburg.

Beratung von BehördenEinklappen / Ausklappen

Auf Anfrage berät das BfS die zuständigen Behörden, wenn radioaktive Gegenstände gefunden werden.

Typische Fälle sind die Unterstützung von Feuerwehren, Strahlenschutz- und Polizeibehörden bei der genauen Identifizierung von radioaktiven Fundstücken (zum Beispiel Hersteller und Einsatzzweck), um Hinweis auf ihre Herkunft zu erlangen. Auch zur Einschätzung, welche Gefahr von einem radioaktiven Material oder einem Gegenstand ausgeht, kann das BfS mit seinem Fachwissen beitragen.

Übungen und SchulungenEinklappen / Ausklappen

Um jederzeit einsatzbereit zu sein, trainieren Spezialisten des BfS in Übungen und Schulungen zusammen mit BKA und Bundespolizei (BPOL) sowie mit internationalen Partnern. Zu den Ereignissen, für die gemeinsame Übungen und Schulungen durchgeführt werden, gehören

  • die gemeinsame Untersuchung von Tatorten (englischsprachige Fachinformationen finden Sie im Newsletter Nr. 13 der ITWG),
  • die Suche nach verlorenen oder gestohlenen Strahlenquellen
  • sowie die internationale Zusammenarbeit.

ForschungEinklappen / Ausklappen

Im Bereich der NGA beteiligt sich das BfS an der Forschung zu folgenden Themenbereichen:

Stand: 18.12.2023

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