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Lichttherapie mit Tageslichtlampen

  • Bei der Lichttherapie mit künstlichen Quellen soll ein Mangel an natürlichem Sonnenlicht ausgeglichen werden. Leistungsstarke Leuchten werden zum Beispiel eingesetzt, um

    • den Schlaf-/Wach-Rhythmus zu stützen oder
    • Symptome einer Saisonal-Abhängigen-Depression (SAD), sogenannte "Winterdepression", zu mildern.
  • Wer optische Strahlung zu therapeutischen Zwecken einsetzt, sollte dies generell nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder einer Ärztin tun.

Frau sitzt vor einer Tageslichtlampe. TageslichtlampeQuelle: Rocky89 via Getty Images

Licht dient nicht nur dem Sehen, sondern beeinflusst auch den Spiegel körpereigener Botenstoffe wie Melatonin oder Serotonin im Blut.

Licht stellt als "Zeitgeber" die innere Uhr, synchronisiert den menschlichen Organismus mit seiner Umwelt und wirkt auf die Stimmung ein. Vermittelt werden diese Reaktionen maßgeblich über lichtempfindliche Zellen in der Netzhaut der Augen (photosensitive retinale Ganglienzellen).

Besonders wirksam ist Blaulicht (Wellenlängen um 480 nm). Von diesen Wellenlängen wird das Pigment Melanopsin am stärksten angeregt. Dieses Pigment ist in den lichtempfindlichen Ganglienzellen an der Synchronisation des Organismus mit dem Tag-Nacht-Rhythmus beteiligt.

Künstliche Quellen für die Lichttherapie

Bei der Lichttherapie mit künstlichen Quellen soll ein Mangel an natürlichem Sonnenlicht ausgeglichen werden. Leistungsstarke Leuchten werden zum Beispiel eingesetzt, um

  • den Schlaf-/Wach-Rhythmus zu stützen oder
  • Symptome einer Saisonal-Abhängigen-Depression (SAD), sogenannte "Winterdepression", zu mildern.
Beleuchtungsstärken im Vergleich
Bedeckter Sommertagca. 20.000 lx
Bedeckter Himmel, mittags im Winterca. 6.000 lx
Bürobeleuchtungca. 500 lx
Allgemeinbeleuchtung in Wohnräumenca. 100 – 300 lx

Meistens werden sehr helle leistungsstarke Leuchten mit der Farbtemperatur "Tageslichtweiß" (6500 Kelvin) verwendet mit Beleuchtungsstärken von mehr als 10.000 Lux (lx) - abhängig vom Abstand des Anwenders zur Leuchte.

Für die Sicherheit der Geräte – auch im Hinblick auf photochemische Netzhautschäden ("Blaulichtgefährdung") – ist der Hersteller verantwortlich. Aus den Herstellerinformationen sollte eindeutig hervorgehen, dass das Gerät weder UV-Strahlung noch Infrarot-Strahlung abgibt.

Empfehlungen für die Nutzung

Wer optische Strahlung zu therapeutischen Zwecken einsetzt, sollte dies generell nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder einer Ärztin tun. Es gibt durchaus Untersuchungsergebnisse, die positive Wirkungen der Lichttherapie auf verschiedene Symptome, zum Beispiel bei einer "Winterdepression", beschreiben. Die Frage, ob diese Therapieform angemessen und geeignet ist, hängt jedoch von der Diagnose ab und sollte im Einzelfall ärztlich abgeklärt werden.
Vorsicht ist geboten

  • bei Erkrankungen mit erhöhter Lichtempfindlichkeit der Haut sowie
  • bei der Einnahme von Medikamenten, die die Haut lichtempfindlich machen können (zum Beispiel manche Antibiotika, entzündungshemmende Mittel oder hochdosierte Johanniskrautpräparate)
  • bei Augenerkrankungen wie grüner Star (Glaukom), grauer Star (Katarakt) oder Netzhauterkrankungen (Retinopathien)

Liegen Augenerkrankungen vor, sollte im Vorfeld augenärztlich abgeklärt werden, ob die Lichttherapie mit künstlichen Strahlenquellen geeignet ist.

Auch Menschen ohne Augenerkrankung sollten jedoch nicht längere Zeit aus kurzer Distanz in eine so helle Lichtquelle blicken.

Richtlinie 93/42/EWG

Medizinische Geräte der Klasse II a

Aktive therapeutische Produkte, die zur Abgabe oder zum Austausch von Energie bestimmt sind.

Medizinische Geräte der Klasse II b

Bei diesen Geräten kann die Abgabe oder der Austausch von Energie an den bzw. mit dem menschlichen Körper unter Berücksichtigung der Art, der Dichte und des Körperteils, an dem die Energie angewandt wird, aufgrund der Merkmale des Produkts eine potentielle Gefährdung darstellen.

Kennzeichnung als Medizinprodukte

Lichttherapiegeräte sollten als Medizinprodukte gekennzeichnet sein und auch als solche benutzt werden. Damit werden vergleichsweise hohe Anforderungen an Wirksamkeit und Sicherheit gestellt. In den meisten Fällen handelt es sich um medizinische Geräte der Klasse II a gemäß der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte.

Herstellerinformationen und Gebrauchsanweisungen insbesondere zum Abstand, zur Anwendungsdauer sowie zum empfohlenen Anwendungszeitpunkt (in der Regel morgens) sollten beachtet werden.

Stand: 19.03.2024

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