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Wirkung künstlich erzeugter UV-Strahlung

  • Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) hat die natürliche wie die künstlich erzeugte UV-Strahlung als für den Menschen krebserregend eingestuft.
  • Eine Solariennutzung bedeutet eine zur natürlichen UV-Strahlung der Sonne zusätzliche, vermeidbare Belastung des menschlichen Körpers mit UV-Strahlung.
  • Das BfS rät dringend von der Nutzung eines Solariums ab.
  • Behandlungen bestimmter Erkrankungen mittels UV-Strahlung bedürfen einer medizinischen Begründung und können nur in Kliniken oder Fachpraxen unter ärztlicher Kontrolle durchgeführt werden.

Sonnenbank

Vor allem in der sonnenarmen Jahreszeit werben Sonnenstudios besonders intensiv mit der vermeintlich wohltuenden Wirkung eines Solarienbesuchs und natürlich mit der Bräunung der Haut. Mögliche gesundheitliche Risiken durch die UV-Strahlung der Solarien werden dabei außer Acht gelassen. Tatsache ist, dass die UV-Strahlung in Solarien die gleichen Wirkungen an Augen und Haut hervorrufen wie die UV-Strahlung der Sonne. Die wichtigste Wirkung ist die Schädigung des Erbguts (DNA), was bereits bei geringer UV-Bestrahlung und weit vor einem Sonnenbrand geschieht.

Hautkrebs auch durch Solarien

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) hat die natürliche wie die künstlich erzeugte UV-Strahlung (UV-Strahlung der Wellenlänge 100 bis 400 Nanometer (nm)) unter anderem aufgrund ihrer Erbgut-schädigenden Wirkung als für den Menschen krebserregend eingestuft. Das heißt, dass die in Solarien verwendete UV-Strahlung in gleichem Maße wie die UV-Strahlung der Sonne beim Menschen negative Gesundheitsfolgen bis hin zu Krebserkrankungen haben kann. Das Risiko für Hautkrebs, vor allem für den schwarzen Hautkrebs, ist bei Solariennutzern im Vergleich zu denen, die nie ein Solarium nutzen, eindeutig erhöht und steigt mit der Häufigkeit der Solarienbesuche. Je jünger man beim ersten Besuch gewesen ist, desto höher das Risiko.

Gefahr durch Medikamente und Kosmetik

Bestimmte Chemikalien, die zum Beispiel in Medikamenten (auch in Naturheilmitteln wie zum Beispiel in Johanniskraut), in Kosmetika (auch in Solarienkosmetika), aber auch in Seifen, Waschmitteln und in bestimmten Obst- und Gemüsesorten vorkommen (sogenannte fotosensibilisierende Substanzen), können dazu führen, dass unter Einwirkung von UV-Strahlung sehr viel schneller akute Wirkungen, so genannte fototoxische Wirkungen (von Rötungen und brennenden Schmerzen bis zu schweren Verbrennungen) auftreten.

Von Solariennutzung wird abgeraten

Aufgrund der eindeutigen Gesundheitsschädigung durch UV-Strahlung ist eine zur natürlichen UV-Strahlung der Sonne zusätzliche UV-Belastung zu vermeiden. Das BfS rät dringend davon ab, Solarien zu nutzen, ebenso wie internationale und nationale Wissenschaftsgremien, dermatologische Gesellschaften, Krebsgesellschaften und Strahlenschutzbehörden.

Behandlungen bestimmter Erkrankungen mittels UV-Strahlung bedürfen einer medizinischen Begründung und können nur in Kliniken oder Fachpraxen auf Basis einer Nutzen-Risiko-Analyse unter ärztlicher Kontrolle durchgeführt werden.

Vorbräunen in Solarien?

Oft wird mit einem Solarienbesuch der Wunsch nach einer gleichmäßigen Bräunung und dem gleichzeitigen Aufbau des körpereigenen UV-Schutzes (Vorbräunen) verbunden, damit zum Beispiel im Urlaub nicht so schnell ein Sonnenbrand auftritt.

Von einem Vorbräunen im Solarium wird aus den oben genannten Gründen dringend abgeraten. Es ist jede zur natürlichen UV-Strahlung der Sonne zusätzliche UV-Belastung zu vermeiden. Zudem ist Bräunung die Reaktion der Haut auf bereits durch UV-Strahlung erfolgte Erbgutschäden und auch bei gebräunter Haut wird durch UV-Strahlung das Erbgut geschädigt. Das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, besteht weiterhin.

Stand: 03.11.2023

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