Navigation und Service

Rechtliche Regelungen für Solarien

In Deutschland gelten rechtliche Regelungen für den Betrieb von Solarien mit dem Ziel, gesundheitsschädigende Wirkungen künstlich erzeugter UV-Strahlung in Solarien zu reduzieren.

Gesetz und Verordnung zu Solarien

Seit August 2009 gilt das "Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen" (NiSG) und seit 1. Januar 2012 ist die zugehörige "Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung" (UV-Schutz-Verordnung) in Kraft.

Schulung und Fortbildung gemäß UV-Schutz-Verordnung

Die UV-Schutz-Verordnung schreibt die Schulung und Fortbildung von Solarien-Fachpersonal vor. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) haben hierfür einen Leitfaden zur Durchführung der Schulung und Fortbildung von Fachpersonal verfasst.

Seiteninformationen und -Funktionen