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Laserpointer

  • Laserpointer sind Geräte etwa in der Größe eines Kugelschreibers, die zum Beispiel bei Vorträgen als optischer Zeigestab genutzt werden. Sie senden gebündelte sichtbare Strahlung (Wellenlängen im Bereich von 400 – 780 Nanometer) aus. Der Laserstrahl wird kaum gestreut und bleibt über große Entfernungen erhalten.
  • Bei Laserpointern bestehen vor allem Risiken für die Augen. Wegen der starken Bündelung trifft Laserstrahlung mit hoher Intensität auf eine kleine Fläche. Sichtbare Laserstrahlung erreicht die Netzhaut und kann diese vorübergehend oder sogar bleibend schädigen.
  • Laserpointer sind nicht immer richtig klassifiziert. Sie können für die Augen gefährlicher sein, als ihre Kennzeichnung es erwarten lässt.
  • Personen können geblendet werden. Dadurch wird das Risiko für Unfälle erhöht. Besonders gefährlich wird es, wenn Piloten oder Fahrzeugführer betroffen sind!
  • Laser sind kein Spielzeug und gehören nicht in Kinderhände!

Sicherer Umgang mit Laserquellen

  • Laserstrahl nicht auf andere Personen richten
  • Laserstrahl nicht auf reflektierende Oberflächen richten
  • Nicht in den direkten oder reflektierten Strahl blicken
  • Wenn der Laserstrahl ins Auge trifft, Augen bewusst schließen und abwenden
  • Keine Verwendung von optischen Instrumenten (z.B. Lupe, Fernglas) zur Beobachtung der Laserquelle
  • Gebrauchsanweisung beachten
  • Niemals die Laserquelle manipulieren

Laserpointer sind Geräte etwa in der Größe eines Kugelschreibers, die zum Beispiel bei Vorträgen als optischer Zeigestab genutzt werden. Sie senden gebündelte sichtbare Strahlung (Wellenlängen im Bereich von 400 – 780 Nanometer) aus, meistens die Farben Rot, Grün oder Blau.

Welche Risiken bestehen?

Bei Laserpointern bestehen vor allem Risiken für die Augen. Wegen der starken Bündelung trifft Laserstrahlung mit hoher Intensität auf eine kleine Fläche. Sichtbare Laserstrahlung erreicht die Netzhaut und kann diese vorübergehend oder sogar bleibend schädigen. Besonders schwerwiegend sind Schäden in der Sehgrube der Netzhaut (Fovea centralis), dem Bereich des schärfsten Sehens. Wird instinktiv in Richtung Laserstrahl geschaut, kann gerade dieser für das Sehen so wichtige Bereich der Netzhaut geschädigt werden.

Wenn nach einem Blick in einen Laserstrahl plötzlich die Sehschärfe abnimmt, verschwommen gesehen wird oder Ausfälle im Gesichtsfeld auftreten, sollte in jedem Fall ein Augenarzt aufgesucht werden.

Außerdem können Personen mit Laserpointern geblendet werden. Dadurch wird das Risiko für Unfälle erhöht. Besonders gefährlich wird es, wenn Piloten oder Fahrzeugführer betroffen sind. Derartige Attacken sind strafbar und werden als gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Flugverkehr beziehungsweise den Straßenverkehr oder gegebenenfalls als Körperverletzung geahndet!

Welche Laserpointer sind erlaubt?

In Deutschland dürfen frei im Raum beweglich betriebene Lasereinrichtungen, die lediglich zur Lichtprojektion eingesetzt werden, nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie maximal der Laserklasse 2 M angehören. Das gilt für Laserpointer, aber auch für Laser, die beispielsweise als Justierhilfe oder als Distanzmessgeräte eingesetzt werden.

Was muss bei dem Produkt angegeben sein?

  • Die Laserklasse: Erlaubt sind die Klassen 1, 1M, 2 und 2M.
  • Die Leistung des Lasers in Milliwatt (mW), maximal 1 mW.
  • Die abgegebene Wellenlänge in Nanometern (nm).
  • Name und Adresse des Herstellers oder des Importeurs.
  • Serien- oder Artikelnummer, damit der Artikel eindeutig identifizierbar ist.
  • Eine Anweisung in deutscher Sprache, in der die Verhaltensregeln für den sicheren Umgang mit dem Laserpointer stehen. Wichtig: Einen Laserstrahl niemals auf Personen richten und selbst nie in einen Laserstrahl hineinsehen.
  • Laserwarnsymbol

Regelungen werden nicht immer eingehalten

In der Datenbank Gefährliche Produkte in Deutschland im Produktsicherheitsportal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) werden Beispiele für nicht oder fehlerhaft gekennzeichnete Laserprodukte aufgeführt.

Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden finden immer wieder Laserpointer mit teilweise gefährlich hohen Ausgangsleistungen und mit falscher oder fehlender Klassifikation. Auch in einem vom BfS beauftragten Forschungsprojekt waren 3 von 10 getesteten Laserpointern falsch klassifiziert und gehörten der zweithöchsten Laserklasse 3B an.

Das BfS empfiehlt daher:

  • Verwenden Sie - wenn überhaupt - möglichst nur Laserpointer der Klasse 1. Laserpointer mit grünem Licht erreichen mit kleinerer Leistung eine größere Helligkeit. Allerdings haben Messungen gezeigt, dass von einigen Laserpointern nicht nur sichtbares grünes Licht, sondern auch unsichtbare Laserstrahlung im Infrarotbereich (1064 nm) abgegeben wird. Starke Infrarot-Laserstrahlung kann die Netzhaut schädigen. Bei guten Produkten werden diese Infrarot-Anteile herausgefiltert. Leider kann der Verbraucher beim Kauf nicht erkennen, ob dies bei einem Produkt der Fall ist. Er muss sich auf Herstellerangaben verlassen.
  • Achten Sie auf Kennzeichnung und Warnhinweise. Kaufen und verwenden Sie keine Laserpointer, bei denen die Laserklasse nicht angegeben ist oder andere Informationen fehlen.
  • Wenn Sie einen Laserpointer besitzen, gehen Sie verantwortungsvoll damit um. Achten Sie darauf, dass im Haushalt vorhandene Laserpointer nicht für Kinder zugänglich sind.
  • Laser sind kein Spielzeug und gehören nicht in Kinderhände.
Stand: 14.03.2024

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