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Wer macht was im Notfall?

Die Reaktorkatastrophen in Tschornobyl (Russisch: Tschernobyl) und Fukushima haben deutlich gemacht, wie wichtig eine reibungslose Zusammenarbeit und klare Aufgabenteilung aller am Notfallschutz beteiligten Institutionen ist. Kommt es zu einem radiologischen Notfall, arbeiten je nach Art des Unfalls Bundes- und Länderbehörden, Anlagenbetreiber und/oder Katastrophenschutz im In- und Ausland eng zusammen. Ihr gemeinsames Ziel ist es, den Notfall zu bewältigen und die Bevölkerung bestmöglich vor radiologischen Folgen zu schützen.

Puzzleteile

Aufgaben von Bund, Ländern und Betreibern

Für die Sicherheit von Kernkraftwerken sind deren Betreiber verantwortlich. Kommt es zu einem Notfall, arbeiten in Deutschland – wie bei allen denkbaren radiologischen Notfällen – Bundesbehörden und Länder eng zusammen, um gemeinsam mit den Betreibern die Bevölkerung bestmöglich vor radiologischen Folgen zu schützen.

Zwei beschützende Hände

Schutz der Bevölkerung vor Radioaktivität bei einem nuklearen Unfall

Bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk sollen Schutzmaßnahmen die Strahlenbelastung (Dosis) der Bevölkerung so weit begrenzen, dass allenfalls ein geringes zusätzliches Krebsrisiko entsteht. Damit die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden der Bundesländer entscheiden können, welche Maßnahmen dafür am geeignetsten sind, benötigen sie schnell zuverlässige Informationen: Mit welcher Belastung der Bevölkerung ist zu rechnen? Welche Belastung ist schon entstanden?

ODL-Messgeräte verschiedener Bauformen liegen auf einem Tisch oder sind auf Stativen montiert

Radioaktivität messen

Auch wenn ionisierende Strahlung nicht zu sehen, hören, fühlen oder schmecken ist, gibt es Methoden und Geräte, um sie zu messen. Je nach Art der Strahlung und damit je nach Messaufgabe sind unterschiedliche Messgeräte erforderlich. Im Vergleich zu professionellen Messgeräten, wie sie das BfS nutzt, messen einfache Messgeräte für den Privatgebrauch meist ungenauer. Verschiedene Faktoren nehmen Einfluss auf die Güte von Messergebnissen und müssen bei deren Bewertung beachtet werden.

Im BfS wird ein radiologisches Lagebild erstellt.

Radiologisches Lagezentrum des Bundes

In einem radiologischen Notfall von überregionaler Bedeutung arbeiten Fachleute aus unterschiedlichen Bundesbehörden und Organisationen unter der Leitung des Bundesumweltministeriums in einem besonderen Krisenstab zusammen: dem Radiologischen Lagezentrum des Bundes. Sie stellen unter anderem Bundes- und Länderbehörden ein einheitliches Lagebild zur radiologischen Situation zur Verfügung und koordinieren radiologische Messungen.

NGA Übung RASPAD

Nuklearspezifische Gefahrenabwehr

Für die Gefahrenabwehr sind in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer zuständig. Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt Fachkompetenz im Strahlenschutz unter anderem auch Behörden der Gefahrenabwehr (Polizei, Landes-Umweltbehörden) und des Katastrophenschutzes (Feuerwehr, Rettungsdienste, Notfallmedizin) im Rahmen der Amtshilfe zur Verfügung. Die Nuklearspezifische Gefahrenabwehr (NGA) hilft bei der Bewältigung von Situationen, in denen radioaktive Stoffe unbefugt gehandelt oder missbräuchlich verwendet wurden.

Zusammengefügte Puzzleteile vor einer Weltkugel-Darstellung

Internationale Zusammenarbeit im radiologischen Notfallschutz

Im radiologischen Notfallschutz arbeiten Staaten weltweit zusammen – denn Strahlung macht nicht vor Ländergrenzen halt. Deutschland kooperiert bilateral mit Nachbarländern sowie europaweit und weltweit. Über internationale Plattformen sind Schnellmeldeverfahren sowie ein permanenter Austausch von radiologischen Messdaten realisiert.

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