Navigation und Service

Aufgaben von Bund, Ländern und Betreibern im radiologischen Notfallschutz

  • Kommt es in einem deutschen Kernkraftwerk zu einem radiologischen Notfall, muss dessen Betreiber sofort die zuständigen Behörden informieren. Sie werden – wie bei allen denkbaren radiologischen Notfällen – schnellstmöglich aktiv, um die Bevölkerung rechtzeitig und wirkungsvoll zu schützen.
  • In einem Notfall bildet das Bundesumweltministerium zusammen mit verschiedenen Bundesbehörden das Radiologische Lagezentrum des Bundes.
  • Für diesen Krisenstab fasst das BfS in einem radiologischen Lagebild alle wichtigen Informationen zum Unfallgeschehen zusammen, bewertet die Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung und die Umwelt und empfiehlt alle notwendigen Schutzmaßnahmen.
  • Die Länder stimmen sich mit dem Bund über diese Vorschläge ab und führen die Maßnahmen bei Bedarf durch.

Unter dem Begriff "radiologischer Notfallschutz" versteht man den Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen von radiologischen Ereignissen. Radiologische Ereignisse sind beispielsweise Notfälle in Kernkraftwerken und anderen kerntechnischen Anlagen, Transportunfälle und Terroranschläge ("schmutzige Bomben").

Anlageninterner Notfallschutz: Aufgabe des Anlagenbetreibers

In einer kerntechnischen Anlage - wie zum Beispiel einem Kernkraftwerk - ist der Betreiber für die Sicherheit der Anlage verantwortlich. Der anlageninterne Notfallschutz umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die innerhalb der kerntechnischen Anlage dafür sorgen sollen, dass keine gefährlichen Mengen radioaktiver Stoffe in die Umwelt gelangen können.

Kommt es trotz allem zu einem radiologischen Notfall, muss der Betreiber unverzüglich die zuständigen Behörden von Bund, Ländern und Kommunen benachrichtigen (für die Aufsicht von kerntechnischen Anlagen sind meist die Umweltministerien in den Ländern und das Bundesumweltministerium zuständig).

Anlagenexterner Notfallschutz: Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen

Für den anlagenexternen Notfallschutz sind staatliche Behörden verantwortlich. Sie leiten auf Basis einer Bewertung der radiologischen Lage durch das Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ) schnellstmöglich die notwendigen Notfallschutzmaßnahmen für die Bevölkerung ein. Dadurch sollen die Bevölkerung und die Umwelt außerhalb einer kerntechnischen Anlage vor gefährlichen Mengen radioaktiver Stoffe geschützt werden.

Das Radiologische Lagezentrum des Bundes als Krisenstab

Im Falle eines Notfalls mit radiologischen Folgen für Mensch und Umwelt bildet der Bund unter Leitung des Bundesumweltministeriums (BMUV) einen Krisenstab, das Radiologische Lagezentrum des Bundes. Kommt es zu einem radiologischen Notfall von überregionaler Bedeutung, stellt das Radiologische Lagezentrum unter anderem Bundes- und Länderbehörden ein einheitliches Lagebild zur radiologischen Situation zur Verfügung. Zudem koordiniert es radiologische Messungen, empfiehlt Schutzmaßnahmen und informiert die Bevölkerung.

Als Beratergremien des Bundesumweltministeriums unterstützen die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) und die Strahlenschutzkommission (SSK) das Radiologische Lagezentrum bei der Empfehlung von Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus arbeitet das RLZ eng mit den Ländern zusammen.

Bundesländer führen Katastrophenschutzmaßnahmen durch

In einem radiologischen Notfall stimmen sich die Länder mit dem Bund über notwendige Katastrophenschutzmaßnahmen ab und führen diese durch.

Die Katastrophenschutzbehörden der Länder veranlassen zum Beispiel, dass die Bevölkerung im Haus bleibt und Fenster und Türen schließt, um die Dosis durch externe Strahlung und Inhalation zu vermindern. Reicht dies nicht aus, wird die betroffene Bevölkerung evakuiert. Darüber hinaus organisieren sie die Verteilung von hochdosierten Jodtabletten, deren Einnahme bei Kindern und Erwachsenen Schilddrüsenkrebs vorbeugen soll.

Das Technische Hilfswerk (THW), die Polizei, die Feuerwehr und verschiedene Hilfsorganisationen unterstützen die Länderbehörden.

Nachdem die radioaktive Wolke abgezogen ist, verbleiben radioaktive Stoffe auf dem Boden und in der Nahrung. Die Länder ermitteln dann die Kontamination von Nahrungs- und Futtermitteln durch Probenahme und Messungen. Sämtliche Ergebnisse werden an das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS) übermittelt.

Längerfristige Maßnahmen nach einem radiologischen Notfall

Um die längerfristige Strahlenbelastung der Bevölkerung nach einem radiologischen Notfall so gering wie möglich zu halten, steht den Behörden ein Maßnahmenkatalog zur Verfügung. Diesen hat der Bund mit Hilfe des BfS entwickelt. Er wird zurzeit mit Erkenntnissen nach dem Unfall in Fukushima fortgeschrieben.

Der Maßnahmenkatalog enthält eine Sammlung möglicher langfristiger Maßnahmen nach einem radiologischen Notfall, wie zum Beispiel das Abtragen von Oberboden oder die Dekontamination von Flächen mit Hochdruckreinigern. Die Maßnahmen sollen gewährleisten, dass zum Beispiel evakuierte Menschen wieder in sichere Aufenthaltsbereiche zurückkehren können.

Stand: 06.04.2023

Wie bewerten Sie diesen Artikel?

Seiteninformationen und -Funktionen