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Nuklearspezifische Gefahrenabwehr

Für die Gefahrenabwehr sind in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer zuständig. Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt Fachkompetenz im Strahlenschutz unter anderem auch Behörden der Gefahrenabwehr (Polizei, Landes-Umweltbehörden) und des Katastrophenschutzes (Feuerwehr, Rettungsdienste, Notfallmedizin) im Rahmen der Amtshilfe zur Verfügung. Die Nuklearspezifische Gefahrenabwehr (NGA) hilft bei der Bewältigung von Situationen, in denen radioaktive Stoffe unbefugt gehandelt oder missbräuchlich verwendet wurden.

Messroboter

Nuklearspezifische Gefahrenabwehr (NGA)

Mit Hilfe der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr (NGA) werden Situationen bewältigt, in denen radioaktive Stoffe unbefugt gehandelt oder missbräuchlich verwendet wurden. Hierzu gehören auch Fälle bei denen radioaktive Stoffe verloren oder gefunden werden. Grundsätzlich arbeiten Polizei- und Strahlenschutzbehörden in der NGA zusammen, wenn Rechtsgüter (wie das Leben, die Gesundheit oder die Umwelt) in Gefahr geraten.

Grafik: Missbräuchlich verwendetes radioaktives Material in einem Koffer

Missbrauch von radioaktivem Material ("Schmutzige Bombe")

Im Zusammenhang mit den internationalen Bemühungen zur Verbesserung der Sicherheit und Sicherung hochaktiver radioaktiver Quellen und der Diskussion um Terrorismus und Massenvernichtungswaffen werden immer wieder Szenarien öffentlich diskutiert, die als "Schmutzige Bomben" bezeichnet werden. Es handelt sich dabei um Vorrichtungen mit konventionellem Sprengstoff, dem radioaktive Stoffe beigemischt oder beigefügt sind, um eine Flächenkontamination herbeizuführen.

BfS-Messtechnik in einem Hubschrauber

UnterstützungsverBund CBRN

Im UnterstützungsverBund CBRN arbeiten Spezialkräfte des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und des BfS bei Missbrauch radioaktiver Stoffe zusammen. Bundes- und Landesbehörden können den Verbund bei Bedrohungen durch radioaktive Stoffe zur Unterstützung anfordern. Er gliedert sich dann bedarfsgerecht in die bestehenden Einsatzstrukturen ein. Der UnterstützungsverBund CBRN kann außerdem bei Bedrohungen durch chemische oder biologische Substanzen eingesetzt werden.

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