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Unser Verständnis von wissenschaftlichem Arbeiten

Funktion und Leitlinien wissenschaftlichen Arbeitens im BfS

  • Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erfüllt Aufgaben, die ihm durch Gesetz und Verordnung zugewiesen sind und deren Erfüllung sich grundsätzlich am Stand von Wissenschaft und Technik orientiert. Die wissenschaftlichen Tätigkeiten umfassen sowohl wissenschaftsbasiertes Arbeiten – das heißt, die Anwendung von wissenschaftlichen Erkenntnissen – als auch Forschung.
  • Der Wissenschaftsrat zeichnete die wissenschaftlichen Leistungen des BfS in seiner Stellungnahme im Januar 2024 als sehr gut aus und empfiehlt, Forschung und wissenschaftliche Kompetenz des BfS weiter zu stärken.

Wissenschaftliches Arbeiten im Bundesamt für Strahlenschutz: Rahmenbedingungen, Aktivitäten, Herausforderungen Wissenschaftliches Arbeiten

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für die Sicherheit und den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch ionisierende und nichtionisierende Strahlung. Wir sind eine selbständige wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Bei der Aufgabenwahrnehmung bewegen wir uns im Rahmen der Fach- und Rechtsaufsicht des BMUV.

Aufgaben des BfS durch Gesetz und Verordnung vorgegeben

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erfüllt Aufgaben, die ihm durch Gesetz und Verordnung zugewiesen sind und deren Erfüllung sich grundsätzlich am Stand von Wissenschaft und Technik orientiert. Die wissenschaftlichen Tätigkeiten umfassen sowohl wissenschaftsbasiertes Arbeiten – das heißt, die Anwendung von wissenschaftlichen Erkenntnissen – als auch Forschung.

Unsere Aufgabenwahrnehmung beruht auf einem offenen wissenschaftlichen Diskurs und einem hohen Maß an Fachkompetenz und wissenschaftlicher Urteilsfähigkeit. Unsere Arbeitsweise ist objektiv und ergebnisoffen. Sie folgt den allgemeinen Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis und den Vorgaben des im BfS geltenden Qualitätsmanagement-Systems.

Ausgehend von einer konkreten Fragestellung erarbeiten wir belastbare Ergebnisse, die transparent und nachvollziehbar dokumentiert werden. Wir bewerten die Unsicherheiten in unseren Betrachtungen und stellen die Bewertungsgrundlagen uneingeschränkt dar. Neben der Kenntnis der

  • naturwissenschaftlichen, technischen und medizinischen Mechanismen und Zusammenhänge sind
  • sozial- und gesellschaftswissenschaftliche sowie
  • wirtschaftliche und rechtliche Aspekte

Bestandteil unserer interdisziplinären Arbeit.

Durch das frühzeitige Aufgreifen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, technischer Innovationen und gesellschaftlicher Veränderungen können Kenntnislücken identifiziert und durch Forschung geschlossen werden. Wir verpflichten uns, die uns zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen wirtschaftlich einzusetzen.

Wissenstransfer: Forschungsergebnisse als Entscheidungshilfe für Maßnahmen und Orientierungshilfe

Wissen weiter geben Wissen weiter geben

Neben der wissenschaftlichen Forschung hat für uns als Ressortforschungseinrichtung der Transfer von fachlicher Expertise in Bereiche außerhalb der Wissenschaft eine besondere Bedeutung.

Unsere Forschungsergebnisse dienen der Bundesregierung – und insbesondere dem Bundesumweltministerium, in dessen Ressort wir angesiedelt sind – als wesentliche Entscheidungshilfe für die Ableitung von Maßnahmen im Rahmen der Gesetzgebung. Den Bürger*innen bieten sie eine wichtige Orientierungshilfe zum Schutz vor den verschiedenen Arten von Strahlung. Dabei verpflichten wir uns zu einer unabhängigen und neutralen Informationsvermittlung und sind zugleich offen für den Dialog mit unseren Zielgruppen und Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft.

Die allgemeinverständliche Kommunikation wissenschaftlicher Ergebnisse, sowohl vermittelnd als auch dialogorientiert, ist Teil unserer Aufgaben. Im Rahmen unserer Wissenschaftskommunikation machen wir unsere wissenschaftlichen Ergebnisse der Öffentlichkeit bekannt. Zudem praktizieren wir wissenschaftsbasierte Politikberatung, um politischen Entscheidungsträger*innen den aktuellen Stand der Wissenschaft zu Fragen des Strahlenschutzes zu vermitteln. In der Kommunikation der Ergebnisse unseres wissenschaftlichen Arbeitens zeigen wir auch die Grenzen des gegenwärtigen Erkenntnisstandes und bestehende Unsicherheiten auf.

Wie wir unseren Wissenstransfer durch wissenschaftsbasierte Politikberatung und Wissenschaftskommunikation verstehen und praktizieren, haben wir in einem Positionspapier ausgeführt.

Wissenschaftliches Arbeiten im BfS dient Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben

Wissenschaftliches Arbeiten dient stets der Wahrnehmung der uns übertragenen Aufgaben und ist insofern zweckgebunden. Unsere wissenschaftliche Tätigkeit umfasst dabei sowohl wissenschaftsbasiertes Arbeiten als auch Ressortforschung.

Grundlage für wissenschaftsbasiertes Arbeiten ist die fortlaufende Ermittlung und Anwendung des aktuellen Stands von Wissenschaft und Technik. Das Ziel unseres wissenschaftsbasierten Arbeitens ist eine effiziente und wirtschaftliche Bearbeitung der Aufgaben nach hohen Qualitätsstandards. Dazu vernetzen wir die verschiedenen Arbeitsbereiche im Amt, suchen nationale und internationale Kooperationspartner, bilden gezielt Netzwerke mit wissenschaftlichen Institutionen, engagieren uns intensiv in Gremien und Arbeitskreisen und beteiligen uns an internationalen Forschungsprojekten. Offene Fragen werden in der für die Aufgabenwahrnehmung notwendigen Tiefe bearbeitet.

Ressortforschung schließt Kenntnislücken

Arbeiten im Labor Arbeiten im BfS

Ressortforschung ist das Mittel, um Kenntnislücken durch zielgerichtete Forschungs- und Untersuchungsansätze zu schließen oder wesentlich zu reduzieren, wo die aktuellen und zukünftigen Aufgaben des BfS dies erfordern. Dies schließt auch Forschungsprojekte zur praktischen Umsetzung und Regelsetzung mit ein.

Forschungsprojekte sind stets zweckgebunden, da aus deren Ergebnissen

  • rechtlicher Regelungsbedarf,
  • Handlungsoptionen,
  • Entscheidungsfindungsprozesse und/oder
  • technologische Anwendungen

abgeleitet werden.

Strategische Forschungsplanung unter Berücksichtigung gesellschaftspolitischer und ressortübergreifender Rahmenbedingungen

Aus offenen wissenschaftlichen Fragestellungen entwickeln wir eine strategische Forschungsplanung (vgl. Forschungsprogramm) unter Berücksichtigung gesellschaftspolitischer und ressortübergreifender Rahmenbedingungen, die wir entweder durch Eigenforschung oder durch die Vergabe an externe Forschungsnehmer umsetzen.

Eigenforschung

Aufgabenwahrnehmung Aufgabenwahrnehmung

Beispiele für Eigenforschung sind Projekte mit Fragestellungen, die eine Beständigkeit der Einrichtung voraussetzen (Fachpersonal, Daten, Probenmaterial, Methodik) oder Drittmittelprojekte mit universitären und nicht-universitären Einrichtungen. Ergebnisse aus Eigenforschung werden grundsätzlich in referierten Fachjournalen veröffentlicht und auf nationalen und internationalen Tagungen vorgestellt und fließen somit in den internationalen Kenntnisstand ein. Eigenforschung erhält und verstärkt die wissenschaftliche Urteilsfähigkeit und die Fachkompetenz und ermöglicht die Beteiligung an internationalen Forschungsverbünden.

Vergabe von Forschungsprojekten

Die Vergabe von Forschungsprojekten erfolgt beispielsweise zur Bearbeitung klar umrissener Fragestellungen oder bei Aufgaben, die die Nutzung aufwändiger Methoden erfordern. Derartige Forschungsprojekte werden in der Regel durch den Ressortforschungsplan formuliert und öffentlich ausgeschrieben. Die Formulierung der Zielsetzung, ggf. Vorgaben zur Methodenwahl, die fachliche Begleitung, die Abnahme des Abschlussberichtes sowie die Bewertung und Einordnung der Ergebnisse und das Ableiten des Handlungsbedarfs erfordern ein hohes Maß an wissenschaftlicher Urteilsfähigkeit und Fachkompetenz. Die Forschungsnehmenden sind angehalten, die Ergebnisse in referierten Fachjournalen zu publizieren.

Wissenschaftliche Arbeit gründet auf national und international anerkannter fachlichen und wissenschaftlicher Kompetenz

Unsere wissenschaftliche Arbeit gründet auf einer national und international anerkannt hohen fachlichen und wissenschaftlichen Kompetenz.

  • Viele Wissenschaftler*innen des BfS sind auf Grund ihrer Expertise und Erfahrung Mitglieder in nationalen und internationalen Fachgremien, sie agieren sowohl auf wissenschaftlicher als auch auf beratender und rechtsetzender Ebene.
  • Mitarbeiter*innen des BfS sind als Gutachterinnen und Gutachter, unter anderem bei wissenschaftlichen Zeitschriften und der Bewertung von Forschungsvorhaben Dritter, und organisieren wissenschaftliche Tagungen.
  • Über unsere wissenschaftlichen Arbeiten und Ergebnisse berichten wir der Fachwelt durch Publikationen in Fachzeitschriften und auf Kongressen.

Wir sorgen für den langfristigen Erhalt unserer wissenschaftlich-fachlichen Kompetenz, durch Lehrtätigkeiten an Universitäten, Kompetenz- und Nachwuchsentwicklung z.B. durch Laborant*innen- und Doktorand*innenausbildung, sowie vor allem durch die eigene Bearbeitung von Forschungsaufgaben.

Aus unseren vielfältigen Tätigkeiten ergeben sich verwertbare Beiträge zu wissenschaftlichen Fragestellungen, die über das engere Aufgabenspektrum des BfS hinausgehen, wie zu allgemeinen Fragen des Gesundheits- und Umweltschutzes.

Evaluation durch den Wissenschaftsrat

In seiner bislang dritten Evaluation begutachtete der Wissenschaftsrat, der die Bundesregierung in inhaltlichen und strukturellen Fragen von Wissenschaft und Forschung berät, auf Wunsch des Bundesumweltmisteriums unsere wissenschaftliche Arbeit. Die wissenschaftlichen Leistungen des BfS zeichnet das Beratungsgremium in seiner im Januar 2024 veröffentlichten Stellungnahme als sehr gut aus und empfiehlt, Forschung und wissenschaftliche Kompetenz des BfS weiter zu stärken.

Stand: 30.01.2024

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